Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
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§1 Angebot und Vertragsabschluss
§2 Überlassene Unterlagen
§3 Preise und Zahlung
§4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
§5 Lieferzeit
§6 Eigentumsvorbehalt
§7 Gewährleistung und Mängelrüge
§8 Sonstiges
§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein
bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb
von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung
annehmen.
(nach oben)
§ 2 Überlassene Unterlagen
An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung
dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B.
Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das
Eigentums- und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen
Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei
denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche
schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des
Bestellers nicht innerhalb der Frist des § 1 annehmen,
sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
(nach oben)
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich
auf das genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto
ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der
Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung
zahlbar. Verzugszinsen werden in Höhe von 5% über
dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung
eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden
geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit,
uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden
überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer
Höhe angefallen ist.
(nach oben)
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechung nur zu,
wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch
auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(nach oben)
§ 5 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt
die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung
der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede
des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt
er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind
wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden
einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt
zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen,
dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt
nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden
ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder
einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache
geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in
dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.
(3) Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich
oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs
für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer
pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe
von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht
mehr als 15 % des Lieferwertes.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des
Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
(nach oben)
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache
bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen
aus dem Liefervertrag vor.
(nach oben)
§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Offensichtliche Mängel sind vom Käufer
innerhalb von 4 Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes
schriftlich uns gegenüber zu rügen.
(2) Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die
Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller
gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern,
wenn sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung
ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt.
Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung
des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag
durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung
gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen,
wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder
des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas
anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen
oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert,
kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des
Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt
vom Vertrag erklären.
(3) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden
Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst
geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen
ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben.
Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden
Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen
bleibt davon unberührt.
(4) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen
und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt
für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit,
die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen
Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder
unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für
Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
umfasst werden, sowie für alle Schäden, die
auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen
sowie Arglist unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer
Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich
der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits-
und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften
wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden,
die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder
Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware
eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das
Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits-
und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
(5) Wir haften auch für Schäden, die durch
einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit
diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten
betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des
Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten).
Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer
Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher
Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die
in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen
gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen
Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen
betroffen ist.
(6) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht
auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs
ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen
oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre,
gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch
für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden,
soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung
geltend gemacht werden.
(nach oben)
§ 8 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen
der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages
unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten,
so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(nach oben)
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